Instrumentenanschaffung / Reparaturen / Chorseminare

Beihilfen

Das Posaunenwerk unterstützt die Posaunenchöre mit verschiedenen Beihilfen. 
Hier sind die verschiedenen Antragsmöglichkeiten. In der nachfolgenden Datei sind die verschiedenen Antragsmöglichkeiten erklärt. Gerne vorher Rücksprache halten! 
  • Für bereits getätigte Anschaffungen werden grundsätzlich keine Einzelzuweisungen rückwirkend gewährt.
  •  Von der Möglichkeit, ungenutztes Inventar anderer Kirchengemeinden in Anspruch zu nehmen, sollte Gebrauch gemacht werden. 
  • Beihilfen für Notenmaterial können nur gewährt werden, wenn es sich um dringenden Nachholbedarf handelt (z.B. Posaunenchoralbuch, Vorspielband). Nicht bei laufender Ergänzung. 

Beihilfen für Instrumentenanschaffungen

Bitte zuerst mit dem Posaunenwerk/LPW Hayo Bunger Kontakt aufnehmen. Das ausgefüllte und mit allen Unterschriften versehene Formular und zwei verschiedenen Kostenvoranschlägen bitte zuerst an LPW Hayo Bunger senden. Von hier wird es an das zuständige Kirchenamt, sowie an den Regionalbischof und die Geschäftsstelle weitergeleitet. Die Beihilfen laufen dann im zuständigen Kirchenamt ein. Erst wenn alle Beihilfen genehmigt sind, kann das Instrument gekauft werden. 

Instrumentenreparatur

Die Landeskirche Hannovers bezuschusst über das Posaunenwerk Reparaturen von choreigenen Instrumenten mit max. 30 % 

Seminar-Beihilfen

Wenn ein Posaunenchor ein eigenes, geeignetes Seminar durchführt (ohne Mitwirkung eines Posaunenwarts) besteht die Möglichkeit einen Zuschuss in Höhe von 2€ pro Teilnehmer:in und pro vollen Tag zu beantragen. Dies muss vorher mit dem Posaunenwerk besprochen werden (Sichtvermerk LPW)